Gutachten

MARKT- UND BELEIHUNGSWERT-GUTACHTEN

Was versteht man unter der Beleihungswertermittlung? Und was macht ein Beleihungswertgutachter?

Die Beleihungswertermittlung ist wichtig im Umfeld der Kredit- und Finanzwirtschaft. Bei der Wertermittlung sind die Regelungen der Beleihungsvwertverordnung (BelWertV) und des Pfandbriefgesetzes maßgeblich für die Risikobetrachtung der Banken. Insbesondere sind Kreditinstitute durch §6 der BelWertV dazu angehalten, mit der bewertung einen Sachverständigen zu konsultieren, der über „besondere Kenntnisse“ & Erfahrung auf dem Gebiet der Immobilienbewertung verfügen müssen.

Bei der Beleihungswertermittlung wird deshalb insbesonder beachtet:

  • Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
  • Der Beleihungswertverordnung
  • Weitere einschlägige Gesetzesnormen
  • Berücksichtigung der Eigenkapitalunterlegungsverpflichtungen der Banken & ihre wirtschaftlichen Auswirkungen
  • Beleihungswertgutachten

    • Für Kreditinstitute
    • Für Firmen
    • Für Bestandshalter

  • Outsourcing der Bewertungstätigkeit für Banken

    Durch die Basel III - Beschlüsse sind fachkompetente Mitarbeiter in den Bewertungsabteilungen der Banken gefragter denn je.

    • Damit Sie Immobilienfinanzierungen nicht einschränken oder ablehnen müssen und auch keine zusätzlichen Beleihungswertexperten einstellen müssen, bieten wir Ihnen diese Dienstleistung als Externe Dienstleitung an.

    Ihre Vorteile:

    • Selbstverständlich verfügen wir über LORA als bekannte Bewertungssoftware sowie anderweitige Analysetools.

Was versteht man unter dem Marktwert - gemäß § 16 Abs. 2 PfandBG?

Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.

Was ist ein Beleihungswert gemäß §16 Abs. 2 PfandBG

Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.

Das heißt:

Der Beleihungswert repräsentiert einen nachhaltigen Wert einer Immobilie. Der Beleihungswert soll als dauerhafter, langfristiger Wert auch dann Am Markt erzielt werden können, wenn die immobilie außerplanmäßig bzw. kurzfristig verkauft werden muss (z.B. auf Grund von Zahlungsproblemen des Kreditschuldners). Der Beleihungswert liegt deshalb immer unter dem Verkehrswert bzw. Marktwert der Immobilie, der im sog. gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte.

Was versteht man unter der Beleihungsgrenze?

Ein Kreditgeber gewährt aus gesetzlichen oder internen Gründen der Risikomnimierung ein Darlehen in der Regeln nicht in der Höhe des verkehrswertes oder der gesamtkosten. Statt dessen wird der Kreditbetrag nur bis zur Beleihungsgrenze des Beleihungswerts gewährt. Diese Beleihungsgrenze wird wiederum anch eigenen Berechnungsmethoden für die jeweilige Immobilie berechnet.

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