Gutachten

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).

Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.

  • Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

    Als diplomierte Immobiliensachverständige erstellen wir Gutachten gem. der Sachverständigenordnung. Klar. Übersichtlich. Transparent.

  • Anerkannte Entscheidungs- & Argumentationsgrundlage

    • Gegenüber dem Finanzamt
    • Bei Trennung & Scheidung
    • In Erbfällen

  • Unabhängige & fachkompetente Experteneinschätzung

    Unsere Gutachten sorgen für Klarheit - und bewahren oft vor Diskussionen und Streit.

Gutachterliche Stellungnahme Immobiliensachverständiger REHKUGLER BÜHLER

Auftraggeber

  • Private Auftraggeber
  • Immobilienmakler
  • Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
  • Rechtsanwälte
  • Betreuer
  • Versicherungen
  • Kommunen & Ämter
  • Banken
  • Gerichte & Rechtspfleger
Immobiliengutachter Bodensee Allgäu Schwäbische Alb

Anlässe

  • Kauf
  • Verkauf
  • Vermietung
  • Schenkung
  • Scheidung / Trennung
  • Erbfall

Unabhängigkeit & Neutralität

Als diplomierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten unterwirft man sich den Verhaltensregeln, die durch die Muster–Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben wird, ohne das wir selbst öffentlich bestellt und vereidigt wären.

Der Sachverständige hat seine Aufträge unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu erfüllen.
Er hat seine Gutachten unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch zu erstellen. Die Gutachten sind systematisch aufzubauen, übersichtlich zu gliedern, nachvollziehbar zu begründen und auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Die Pflichten der Sachverständigen sind demnach folgende:
Persönliche Aufgabenerfüllung: Der Sachverständige erstattet Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten kenntlich gemacht (§11 SVO).

Häufige Fragen

Was ist ein Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten wird gelegentlich auch als Marktwertgutachten bzw. Vollgutachten bezeichnet. Es liegt aber ein und dasselbe Gutachten vor. Bei der Erstellung des Gutachtens halten wir uns eng an den § 194 BauGB, berücksichtigen somit normierte und standardisierte Verfahren. Selbstverständlich unabhänging, weisungsfrei und gewissenhaft im Sinne größter Neutralität.

Der Verkehrswert bzw. Marktwert wird in § 194 BauGB wie folgt definiert: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Übersicht der Verfahren

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Tel. 0157-83277130

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