Nießbrauch
Welche Nießbraucharten gibt es?
Ausgestaltungsmöglichkeiten des Nießbrauchrechts
In der praktischen Anwendung kommen verschieden Gestaltungen des Nießbrauchs zur Anwendung; wie nachfolgend aufgeführt:
1. Vorbehaltsnießbrauch
Bei der Übertragung des Grundstücks wird gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt.
2. Dispositionsnießbrauch
Eine derartige Ausgestaltung ist ein Versorgungsnießbrauch mit schuldrechtlicher Vereinbarung. Der Nießbraucher wird dem Eigentümer gleichgestellt.
3. Quotennießbrauch
Der Nießbraucher erhält dabei einen bestimmten Anteil aus den Einkünften aus dem Grundstück.
4. Vermächtnisnießbrauch
Eine derartige Ausgestaltung liegt vor, wenn aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Grundstückseigentümers durch dessen Erben einem Dritten der Nießbrauch an einem Grundstück eingeräumt wird.
5. Zuwendungsnießbrauch
Diese Ausgestaltung wurde auch für diesen Fall genutzt. Der Grundstückseigentümer hat Frau K. den Nießbrauch an 75 Grundstücken bestellt (unentgeltlich). Eine derartige Bestellung könnte auch entgeltlich oder teilweise entgeltlich erfolgen.
6. Bruchteilsnießbrauch
Der Nießbrauch bezieht sich dabei auf einen bestimmten Anteil (Bruchteil) des Grundstücks.