Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten, Markt- und Beleihungswertgutachten sowie Hauskaufberatung von diplomierten Immobiliensachverständigen.
Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen
bspw. DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)
Langjährige Erfahrung & Leidenschaft für die Immobilienbewertung
Tel. 030-57710573
info@rehkugler-buehler.de
Erhebliche Büroauslastung , Kontakt via E-Mail und Terminvereinbarung bevorzugt.
Kostenfreie telefonische Erstberatung: www.calendly.com/immobiliengutachter
Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten, Kurzgutachten & Hauskaufberatung
Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw. DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)
Tel.: 030-57710573 | info@rehkugler-buehler.de
Typische Bewertungsanlässe:
- Gutachten für Kauf
- Gutachten vor Vermietung
- Gutachten bei Beleihung
- Gutachten für Finanzamt (Steuerliche Fragestellungen & Argumentationen gegenüber dem Finanzamt)
- Gutachten bei Erbschaft / Nachlass
- Gutachten bei Schenkung
- Gutachten Scheidung (Zugewinngemeinschaft)
- Gutachten für das Gericht
- Gutachten für Verkauf
- Gutachten vor Vermietung
- Gutachten bei Beleihung
DIN EN ISO/IEC 17024 sowie TEGoVA-zertifizierte Immobilienbewertung
Möchten Sie ein Immobiliengutachten (Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB oder Kurzgutachten), eine Gutachterliche Stellungnahme oder eine Hauskaufberatung/Immobilieninspektion für Ihre Immobilie beauftragen?
Wir sind Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.
Die Expertise von uns Immobiliengutachtern ist in allen Bereichen der Immobilienbewertung gefragt. Im Immobilienbereich ist ein Wertgutachten zur objektiven und genauen Einschätzung des Verkehrswerts unerlässlich. Wir erstellen Beleihungswertgutachten und Verkehrswertgutachten anhand normierten / standardisierten Verfahren. Selbstverständlich sind für unsere Arbeit konkrete Behördenanfragen und die Prüfung des Grundstücksmarktberichts der Stadt unerlässlich.
Handelt es sich bei Ihrem Objekt um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Dreifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder um ein Mehrfamilienhaus? Möchten Sie Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen? In jedem Falle empfiehlt es sich, einen diplomierten Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung bzw. Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB zu konsultieren.
Wollen Sie also Ihre Immobilie bewerten und suchen einen Immobiliengutachter der Ihnen ein fundiertes Wertgutachten erstellt, dann kontaktieren Sie uns gerne. Bitte beachten Sie, dass die Immobilienbewertung, insbesondere wenn Sie ihr Haus verkaufen oder ihre Wohnung verkaufen möchten, unbedingt ein regionaler Experte die Werteinschätzung durchführen sollte. Dabei geht eine Immobilienwertermittlung weit über die Bewertung eines Maklers (die dieser oft kostenlos anbietet) weit hinaus. Ziehen Sie also einen Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler in Erwägung, sollte dieser weitreichende Kenntnisse im Rahmen der Bewertung von Immobilien vorweisen können.
Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie TEGoVA (The European Group of Valuers Associations) zertifizierte Immobiliengutachter DIAZert (LF) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten und sind von zahlreichen Gerichten akzeptiert. Häufig benötigen unsere Auftraggeber ein Immobiliengutachten für das Familiengericht, Nachlassgericht oder Betreuungsgericht - wir helfen Ihnen weiter.
Ein Gespräch mit dem Immobiliengutachter lohnt immer. Oft sind es kleine Impulse von uns, die tausende Euro an Lehrgeld für Fehler einsparen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass hier oftmals an der falschen Stelle gespart wird. Gerade bei Schenkungen und dem vorweggenommenen Erbe gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten um "Steuern zu steuern". Auch bei Hauskaufberatungen und Immobilieninspektionen haben wir schon zahlreiche Existenzen bewahrt und vor teuren Fehlern gewarnt.
Ein telefonisches Erstgespräch ist kostenfrei - worauf warten Sie?
Wir sind Ihr Partner und arbeiten eng mit Ihrem Steuerberater, Anwalt oder Bankberater zusammen.