Möchten Sie ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, ein Immobiliengutachten, ein Kurzgutachten oder eine Hauskaufberatung für Ihre Immobilie beauftragen?
Wir sind Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.
Die Expertise von uns Immobiliengutachtern ist in allen Bereichen der Immobilienbewertung gefragt. Im Immobilienbereich ist ein Wertgutachten zur objektiven und genauen Einschätzung des Verkehrswerts unerlässlich. Wir erstellen Beleihungswertgutachten, Mietwertgutachten und Verkehrswertgutachten anhand normierten / standardisierten Verfahren. Selbstverständlich sind für unsere Arbeit konkrete Behördenanfragen und die Prüfung des Grundstücksmarktberichts der Stadt unerlässlich.
Handelt es sich bei Ihrem Objekt um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Dreifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder um ein Mehrfamilienhaus? Möchten Sie Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen? In jedem Falle empfiehlt es sich einen diplomierten Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung bzw. Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB zu konsultieren.
Wollen Sie also Ihre Immobilie bewerten und suchen einen Immobiliengutachter der Ihnen ein fundiertes Wertgutachten erstellt, dann kontaktieren Sie uns gerne. Bitte beachten Sie, dass die Immobilienbewertung, insbesondere wenn Sie ihr Haus verkaufen oder ihre Wohnung verkaufen möchten, unbedingt ein regionaler Experte die Werteinschätzung durchführen sollte. Dabei geht eine Immobilienwertermittlung weit über die Bewertung eines Maklers (die dieser oft kostenlos anbietet) weit hinaus. Ziehen Sie also einen Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler in Erwägung, sollte dieser weitreichende Kenntnisse im Rahmen der Bewertung von Immobilien vorweisen können.
Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Immobiliengutachter DIAZert (LF) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten und sind von zahlreichen Gerichten akzeptiert. Häufig benötigen unsere Auftraggeber ein Immobiliengutachten für das Familiengericht, Nachlassgericht oder Betreuungsgericht - wir helfen Ihnen weiter.